Die unmittelbarste und sehr einschneidende Auswirkung der BEPS-Aktionspunkte haben Unternehmen im Bereich der VP-Dokumentation erlebt. Im Ergebnis werden seit Veranlagungszeiträumen nach dem 31. Dezember 2015 viel mehr und durchaus sensiblere grenzüberschreitende Sachverhalte, genauer und innerhalb von kürzeren Fristen dokumentiert. Konkret geht es um den Dreiklang von einem gruppenweit einheitlichen Master File, von Local Files je Gesellschaft und einem sogenannten Country-by-Country-Reporting[107] (relevant für Unternehmensgruppen mit mehr als 750 Millionen EUR konsolidiertem Konzernumsatz). Das Master File und die Local Files sind in vielen Ländern zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung fertigzustellen. Das CbCR muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres der Konzernmuttergesellschaft im Staat letzterer eingereicht und über den zwischenstaatlichen Informationsaustausch automatisch weitergeleitet werden.

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