Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden auch als Erlasse bezeichnet. Sie sind zwingend für die Finanzverwaltung bindend und in Betriebsprüfungen von den Betriebsprüfern anzuwenden. Da die BMF-Schreiben jedoch die Auslegung der Steuergesetze aus Sicht der Finanzverwaltung zusammenfassen, sind sie weder für Steuerpflichtige noch für Gerichte bindend. Ein Steuerpflichtiger, der "sich nicht an die BMF-Schreiben hält", kann aber davon ausgehen, dass im Zuge der Betriebsprüfung seine abweichende Sicht angegriffen wird. Letztlich entscheiden dann Finanzgerichte, ob die Gesetzesauslegung durch die Finanzverwaltung gesetzeskonform ist oder nicht.

 
Titel Erläuterung
BMF-Schreiben v. 17.2.1983 (Verwaltungsgrundsätze 1983) – VG* – aufgehoben Grundsätze der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen; wurde von den "VG 2021" vom 14.7.2021 abgelöst.
BMF-Schreiben v. 24.12.1999 (Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze) – VGBS* – aufgehoben Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen. Die VGBS sind nicht mehr anzuwenden, soweit sie von § 1 Absatz 5 AStG, den Regelungen der BsGaV, dem BMF-Schreiben vom 22.12.2016 (VGBSGA) und den Regelungen der DBA überlagert werden. Insbesondere zur Klärung der Frage, wann nach deutschem Rechtsverständnis eine Betriebsstätte vorliegt, gelten die Regelungen der VGBS weiter.
BMF-Schreiben v. 30.12.1999 (Verwaltungsgrundsätze-Umlageverträge) – VGPool* – aufgehoben

Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen. Aufgehoben durch das BMF-

Schreiben vom 5.7.2018 für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2018 beginnen. Als Übergangszeitraum werden Wirtschaftsjahre bis zum 31.12.2019 noch nach dem Schreiben vom 30.12.1999 gewürdigt.
BMF-Schreiben v. 16.7.2001 (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) – GDPDU[791] – aufgehoben Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (§ 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO und § 14 Abs. 4 UStG). Wurde zum 1.1.2015 durch die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" abgelöst.
BMF-Schreiben v. 9.11.2001 (Verwaltungsgrundsätze-Arbeitnehmerentsendung) – VGAN* Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung
BMF-Schreiben v. 26.2.2004 (Anwendung des BFH-Urteils v. 17.10.2001)[792] Konsequenzen bei Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO
BMF-Schreiben v. 14.5.2004 (Anwendungsschreiben zum AStG)* Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes
BMF-Schreiben v. 29.9.2004 (Verwaltungsgrundsätze-Dotationskapital)* – für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen aufgehoben Grundsätze der Verwaltung zur Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute. Die Verwaltungsgrundsätze Dotationskapital sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, nicht mehr anzuwenden, da sie danach von dem BMF-Schreiben vom 22.12.2016 ersetzt werden.
BMF-Schreiben v. 12.4.2005 (Verwaltungsgrundsätze-Verfahren) – VGV* – aufgehoben Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren; wurde von den "VG 2021" vom 14.7.2021 abgelöst.
BMF-Schreiben v. 22.7.2005 (Geschäftsbeziehung zum Ausland)[793] Geschäftsbeziehung zum Ausland im Sinne von § 1 Abs. 1 und 4 AStG
BMF-Schreiben v. 13.7.2006 (Merkblatt zum Verständigungs- und Schiedsverfahren)* – aufgehoben Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Aufgehoben durch das Merkblatt vom 9.10.2018.
BMF-Schreiben v. 5.10.2006 (Merkblatt APA)* Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen (sogenannte "Advance Pricing Agreements" – APA)
BMF-Schreiben v. 30.7.2008 (Tatsächliche Verständigung)[794] Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt
BMF-Schreiben v. 16.1.2009* DBA-USA: Verständigungsvereinbarung über die Anwendung des Schiedsverfahrens
BMF-Schreiben v. 20.5.2009[795] Anwendung BFH-Grundsätze, finale Entnahmetheorie
BMF-Schreiben v. 13.7.2009[796] Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste
Gleichlautender Erlass zu Anwendungsfragen zu § 10 Abs. 1 BpO v. 31.8.2009 der obersten Finanzbehörden der Länder[797] Anweisung, ab welchem Zeitpunkt nach § 10 Abs. 1 BpO eine Unterrichtungsverpflichtung des Betriebsprüfers...

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