Herr Huber ist Taxiunternehmer und erwirbt im Februar 2021 ein neues Taxi für 30.000 EUR zuzüglich 19 % = 5.700 EUR Umsatzsteuer. Die Abschreibung muss er im Jahr der Anschaffung zeitanteilig nach Monaten ermitteln.
Buchungsvorschlag: Kauf eines Taxis
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0320/0520 | Pkw | 30.000 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer | 5.700 | 1200/1800 | Bank | 35.700 |
Die Abschreibung ermittelt Herr Huber wie folgt:
Anschaffungskosten 30.000 EUR : 5 Jahre = 6.000 EUR Jahresabschreibung.
Die Jahresabschreibung von 6.000 EUR darf Herr Huber nicht in voller Höhe geltend machen, sondern nur für die Monate Februar bis Dezember = 11 Monate zeitanteilig. Die anteilige Abschreibung beträgt somit 6.000 EUR : 12 Monate × 11 Monate = 5.500 EUR.
Buchungsvorschlag: Abschreibung des Taxis
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4832/6222 | Abschreibungen auf Kfz | 5.500 | 0320/0520 | Pkw | 5.500 |
Ist ein Wirtschaftsgut sowohl in der allgemeinen AfA-Tabelle als auch in einer Branchentabelle mit unterschiedlichen Nutzungsdauern enthalten ist, ist für branchenzugehörige Unternehmer der Wert nach der Branchentabelle maßgebend. Nach der AfA-Tabelle Nr. 90 für Personen- und Güterbeförderung (im Straßen und Schienenverkehr) beträgt die Nutzungsdauer für einen Pkw 5 Jahre. Zu diesem Wirtschaftszweig gehört auch der Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer. Das bedeutet, dass ein Taxi über 5 Jahre abzuschreiben ist.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen