Eine GmbH + atypisch Still als Personengesellschaft bzw. steuerliche Mitunternehmerschaft kann den Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG nutzen. Der Gewerbeertrag mindert sich dadurch um 24.500 EUR. Dieser Freibetrag steht einer GmbH nicht zu, sodass sich allein aus der Kombination mit einer atypisch stillen Gesellschaft eine jährliche Gewerbesteuerersparnis zwischen 3.000 und 3.600 EUR ergibt.

Die Gewerbesteuerersparnis lässt sich noch weiter steigern. Ausgangspunkt ist, dass eine stille Beteiligung nur an einem Teil des Handelsgewerbes vereinbart werden kann bzw. dass die Aufnahme mehrerer stiller Gesellschafter zu mehreren stillen Gesellschaften führt. Dadurch kann auch der Freibetrag mehrfach in Anspruch genommen werden.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge