Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Die Vorauszahlungen sind zu diesen Terminen grundsätzlich mit 1/4 des Jahresbetrags zu entrichten. Werden im Laufe eines Jahres nach dem 10. März erstmals Vorauszahlungen für dieses Jahr festgesetzt, sind die Vorauszahlungen gleichmäßig auf die verbleibenden Vorauszahlungstermine zu verteilen.

 
Praxis-Beispiel

Erstmalige Festsetzung

Das Finanzamt setzt die Einkommensteuer für das Jahr 2020 mit Bescheid vom 19.3.2021 fest. Hierbei ergibt sich für 2020 eine Steuernachzahlung i. H. v. 7.500 EUR. Für das Jahr 2021 sind Umstände für eine wesentliche Änderung des Einkommens nicht bekannt. Bisher waren keine Vorauszahlungen festgesetzt worden.

Das Finanzamt wird in diesem Fall zum 10.6., 10.9. und 10.12.2021 Vorauszahlungen i. H. v. jeweils 1/3 von 7.500 EUR = 2.500 EUR anfordern.

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