Gleichgerichtete Leistungsbeziehungen spielen als Indiz für eine modellhafte Gestaltung vor allem im Fondsbereich eine große Rolle. Gleichgerichtete Leistungsbeziehungen liegen vor, wenn gleichartige Verträge mit mehreren identischen Vertragsparteien (gleicher Treuhänder, gleiche Bank, gleicher Vermittler) abgeschlossen werden.

Auch wenn Zusatz- und Nebenleistungen, die den Steuerstundungseffekt ermöglichen sollen, vom Modellinitiator angeboten werden, kann dies bei ihrer Inanspruchnahme zur Anwendung des § 15b EStG führen. Dies spielt insbesondere im Bereich des Erwerbs von Wohnungen von einem Bauträger eine Rolle.

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