Im Bereich der Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften sind es in erster Linie die dünne Personaldecke – insbesondere in den großstädtischen Ballungsgebieten – und die Personalfluktuation, die sich negativ auf die Entwicklung von Steuerstraffällen und damit positiv für die Beschuldigten auswirken. Die hohen Bestände häufig umfangreicher und komplexer Fälle führen oft dazu, dass der Bearbeiter sich in der Weise organisieren muss, dass er sich einzelnen Fällen widmet, etliche andere dagegen – z. T. nach längeren Liegezeiten – mit mehr oder minder angemessener Begründung schließt. Die Staatsanwaltschaft arbeitet in diesem Bereich somit weitgehend nach dem "Kapazitätsprinzip" und nicht nach dem Legalitätsprinzip.

So teilte auf einer Fachtagung im Oktober 2020 ein Oberstaatsanwalt aus Köln mit, dass aufgrund der evidenten Komplexität der Cum- bzw. Cum-Ex-Fälle nahezu sämtliche Kapazitäten der Staatsanwaltschaft in Köln absorbiert werden und somit "einfache Wirtschaftsstrafdelikte" kaum noch verfolgt werden können bzw. man mehr oder weniger gezwungen ist, mit den Verteidigern sog. Deals auszuhandeln, die im Ergebnis zu einer äußerst niedrigen Bestrafung im führen.

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