OFD Karlsruhe, 28.1.2009, S 7279/1

Zur Frage, in welchen Fällen eine Bauleistung i.S. des § 13b UStG vorliegt (vgl. auch Abschn. 182a UStR und BMF-Schreiben vom 2.12.2004, BStBl 2004 I S. 1129), gilt Folgendes:

 

1. Reparatur- und Wartungsleistungen

Nach Abschn. 182a Abs. 9 Nr. 15 UStR fallen Reparatur- und Wartungsleistungen an Bauwerken oder Teilen von Bauwerken nur dann unter die Regelung des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG, wenn das Nettoentgelt für den einzelnen Umsatz die Bagatellgrenze von 500 EUR überschreitet. Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind Wartungsleistungen, die einen Nettowert von 500 EUR übersteigen, nur dann als Bauleistungen zu behandeln, wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden.

 

2. Begriff der Bauleistung

           
  Leistungsbeschreibung ja nein Bemerkungen  
           
  Abbruch von Bauwerken einschließlich Abtransport und Deponierung x      
  Abtransport von Erdaushub als selbstständige Hauptleistung   x vgl. aber Erdaushub  
  Anlagenbau (Montagebänder, Montagelinien, Krananlagen, Kiesförderanlagen, Getränkeabfüllanlagen usw.) x   Eine Bauleistung liegt vor, wenn große Maschinenanlagen zu ihrer Funktions- fähigkeit aufgebaut werden müssen oder wenn ein Gegenstand aufwändig installiert werden muss.  
  Anzeigentafel (Flughafen, Bahnhof) x   vgl. Lichtwerbeanlage in Abschn. 182a Abs. 9 Nr. 11 Satz 2 UStR  
  Bauaustrocknung x      
  Baukran, zur Verfügung stellen mit Bedienungspersonal   x es sei denn, dass der Kranführer eigenverantwortlich beim Einsetzen von Teilen tätig wird  
  Bausatzhaus x   wenn die Verantwortung für die ordnungsgemäße Gebäudeerrichtung mindestens teilweise beim Lieferer des Bausatzes liegt  
  Bauschuttzerkleinerung   x    
  Beleuchtungsinstallation   x ausgenommen Beleuchtungssysteme (z.B. in Kaufhäusern oder Fabrikhallen)  
  Berliner Verbau x      
  Betongleitwände, Stahlschutzplanken im Straßenbau   x    
  Betonmischer x   wenn gleichzeitig Bedienungspersonal für substanzverändernde Arbeiten zur Verfügung gestellt wird, z.B. Verfüllung von Ortbeton  
  Betonpumpe   x vgl. aber Betonmischer  
  Brandmeldeanlage einbauen x      
  EDV-Anlagen x   wenn sie fest mit dem Bauwerk verbunden sind  
  Einrichtungsgegenstände (incl. Einbauküche, Regale) x   wenn mit Gebäude fest verbunden und nicht ohne größeren Aufwand vom Gebäude wieder trennbar (vgl. Abschn. 182a Abs. 7 Nr. 2 UStR)  
  Elektrogeräte anschließen   x    
  Erdaushub x   auch incl. Abtransport und Deponierung, vgl. Abbruch von Bauwerken  
  Erdkabel verlegen oder austauschen x   siehe auch Überlandleitungen  
  Erdwärmebohrung x      
  Fang- und Sicherheitsnetze bei Baumaßnahmen im Außenbereich   x vgl. Gerüstbau in Abschn. 182a Abs. 9 Nr. 9 UStR  
  Fahrbahnbelag x   incl. Aufsaugen und Entsorgen von abgefrästen Fahrbahndecken  
  Fahrbahnmarkierung        
  • endgültig (Weißmarkierung)
  • vorübergehend
x x    
  Fertiggaragen x   wenn der Lieferer die Verantwortung für das ordnungsgemäße Aufstellen trägt  
  Festzelterrichtung   x vgl. Material- und Bürocontainer in Abschn. 182a Abs. 9 Nr. 6 UStR  
  Feuerlöschereinbau, fester Verbund mit dem Gebäude   x kein Einrichtungsgegenstand i.S. des Abschn. 182a Abs. 7 Nr. 2 UStR  
  Fliegenschutzgitter/Sonnenschutzfolien x      
  Fotovoltaik- und Solaranlagen x   vgl. Lichtwerbeanlage in Abschn. 182a Abs. 9 Nr. 11 Satz 2 UStR  
  Gartenanlagen x   wenn befestigte Wege, Terrassen, Mauern, Brücken, ortsfeste Sprengler- anlagen o.Ä. Teil der Leistung sind  
  Gartenzaun x      
  Gebäude: schlüsselfertige Erstellung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden incl. Fälle des einheitlichen Vertragswerkes i.S. des Abschn. 71 Abs. 1 UStR x   maßgebend ist, dass die Werklieferung nicht unter § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fällt  
  Grabstein   x außer bei Mausoleen  
  Grundwasserabsenkung x      
  Hausanschlüsse x   vgl. Abschn. 182a Abs. 7 Nr. 8 UStR  
  Kranvermietung mit Bedienpersonal zwecks Abladen von Baustoffen   x    
  Landschaftsgestaltung   x Anschütten von Hügeln und Böschungen sowie das Ausheben von Gräben und Mulden  
  Leitplanken x      
  Maschinen   x Das Erstellen von Fundamenten, Sockeln und Befestigungsvorrichtungen sind in der Regel Nebenleistungen (vgl. Abschn. 182a Abs. 6 UStR)  
  Pflege einer Dachbegrünung   x    
  Planierraupe, Zurverfügungstellung mit Bedienungspersonal   x vgl. Baukran  
  Regalförderzeug   x vgl. Anlagenbau  
  Rodung, Herausfräsen der Wurzeln und Abtransport   x es sei denn, die Arbeiten werden im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks durchgeführt  
  Rohrreinigung   x es sei denn, dass Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden und die Grenze von 500 EUR überschritten ist, vgl. Abschn. 182a Abs. 9 Nr. 15 UStR  
  Sanierung von Bauteilen (Korrosionsschutz) im eigenen Betrieb ohne Aus- und Einbau vor Ort   x    
  Saunaeinbau x      
  Silo x   wenn es im Rahmen einer Werklieferung vor Ort errichtet bzw. aufgebaut wird  
  Spielplätze...

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