Taxiunternehmer T, der sein Unternehmen in Schwarzenbek (Schleswig-Holstein) betreibt, hat mit einer örtlichen Krankenkasse eine Vereinbarung getroffen, nach der er ihm von der Krankenkasse zugewiesene Patienten zu Fachärzten nach Hamburg transportiert. In Hamburg wartet der Taxifahrer, bis die Untersuchung des Patienten abgeschlossen ist. Die einfache Entfernung zwischen der Wohnung des Patienten und der Arztpraxis beträgt zwischen 35 und 45 km. Mit der Krankenkasse rechnet T gemäß der getroffenen Vereinbarung jeweils am Monatsende auf Kilometerbasis zzgl. Umsatzsteuer sowie einer "Wartepauschale" ab.

Für April 2024 rechnet T wie folgt (auszugsweise) ab:

 
38 Fahrten von Patienten 1.520 km à 1,25 EUR 1.900 EUR
zzgl. 7 % Umsatzsteuer   133 EUR
zzgl. Auslagen "Wartepauschale" 19 × 25 EUR 475 EUR
Gesamtbetrag   2.508 EUR

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