Für die betriebliche Altersversorgung stehen die 5 folgenden Durchführungswege zur Verfügung:

  • Direktversicherung[1]
  • Pensionskasse[2]
  • Pensionsfonds[3]
  • Direktzusage[4] oder
  • Unterstützungskasse.[5]

Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung gilt für alle 5 Durchführungswege der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung. Dies bedeutet, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung in der Ansparphase steuerfrei gestellt werden müssen, damit im Alter die volle Besteuerung der Alterseinkünfte systemgerecht durchgeführt werden kann.

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