LFD Thüringen v. 29.6.2010, S 2223 A - 11 - A 2.15

Bezug: Erlass des FinMin Thüringen vom 11.6.2010, S 2223 A – 7/05 – 201.3
  Verfügung vom 23.4.2009, S 2223 A – 11 – A 2.14

Nach dem Erlass des Thüringer Finanzministeriums vom 11.6.2010 hat die in meiner Bezugsverfügung vom 23.4.2009 unter der lfd. Nr. 101 der Anlage aufgeführte Partei Ost-Deutsche Alternative für Deutschland (ODAD) an der Landtagswahl am 30.8.2009 nicht teilgenommen. Die ODAD hatte zuletzt an der Landtagswahl 2004 teilgenommen. Weitere Aktivitäten der ODAD sind nicht bekannt.

Die Partei Ost-Deutsche Alternative für Deutschland ist ab dem 13.6.2010 (Ablauf des 6. Jahres nach der Landtagswahl 2004) aus dem Verzeichnis der politischen Parteien zu streichen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an diese Vereinigung sind nicht mehr nach §§ 34g, 10b Abs. 2 EStG begünstigt.

Darüber hinaus bitte ich künftig zu berücksichtigen, dass auf den Versand der vom BMF an die Länder übermittelten Liste (Zusammenstellung von politischen Vereinigungen der Bundes- und Landesebene durch den Bundeswahlleiter; s.a. Anlage der Bezugsverfügung vom 23.4.2009) verzichtet wird, da die Aufstellung des Bundeswahlleiters öffentlich zugänglich ist und zum Zeitpunkt der Weiterleitung der Liste durch den BMF an die Länder ein Großteil der Veranlagungen des betreffenden Jahres bereits abgeschlossen sind. In Zweifelsfällen bieten sich folgende Quellen zur Recherche an:

Die Liste des Bundeswahleiters im Internet unter der Adresse:

www.bundeswahlleiter.de/de/parteien/unterlagensammlung.html

Weiterhin hat der Thüringer Landeswahlleiter in der zweiten Bekanntmachung vom 22.6.2009 die für die Thüringer Landtagswahl am 30.8.2009 festgestellten Parteien bzw. Wählervereinigungen bekannt gegeben.

(www.wahlen.thueringen.de/landtagswahlen/Bekanntmachung_2_LW09.pdf)

Vor dem Hintergrund, dass die im AIS als Anlage zur Bezugsverfügung vom 23.4.2009 vorgehaltene Zusammenstellung des Bundeswahlleiters zum Teil überholt und als solche zur Löschung vorgesehen ist, bitte ich diese Verfügung zum Gegenstand einer Dienstbesprechung zu machen.

 

Normenkette

EStG § 10b Abs. 2

EStG § 34 g

PartG § 2

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