Das Verfahren ist relativ einfach: Nach der Registrierung der beteiligten Parteien und der Einrichtung eines Datenraums kann die eine Verfahrenspartei Daten und Informationen in den entsprechenden Datenraum der Steuercloud einstellen. Die andere Partei kann diese anschließend von dort herunterladen.

Die Steuerclouds der Finanzverwaltung ermöglichen einen Datenaustausch zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung, unabhängig davon, an welchem Ort sich der Steuerpflichtige gerade befindet und welches Betriebssystem oder welche Hardware er nutzt.

Die Steuerclouds der Bundesländer werden von Landesbehörden betrieben und garantieren daher die Einhaltung der Standards von

  • Steuergeheimnis,
  • Datenschutz und
  • Datensicherheit.

Die Daten werden bereits beim Transfer verschlüsselt und bleiben für Unbefugte unzugänglich. Genutzt werden kann die jeweilige Cloud sowohl durch Steuerpflichtige selbst als auch durch steuerliche Vertreter.

Bereits seit einiger Zeit gibt es in Bayern die sog. SecureBox als Steuercloud. Ein vergleichbares Verfahren gibt es nun auch flächendeckend in Baden-Württemberg: Die sog. SteuerCloud@BW. Diese ist Ende Februar 2022 gestartet.

 
Praxis-Tipp

Steuerclouds nur für bestimmte Verfahren und große Datenmengen vorgesehen

Zu beachten ist, dass Steuerclouds vorwiegend im Rahmen der o. g. Verfahren und für größere Datenmengen vorgesehen sind. Für Anträge, Rechtsbehelfe oder sonstige Schreiben sind diese nicht bestimmt. Hier bleibt es bei den bereits bestehenden Kommunikationswegen (Papier-)Post, Fax, E-Mail und das ELSTER-Portal.

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