Mit dem Wachstumschancengesetz soll der Durchschnittssteuersatz und die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von 9 % auf 8,4 % gesenkt werden (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG).

 
Hinweis

Anmerkung der Redaktion

Zur Umsetzung dieser Maßnahme im finalen Wachstumschancengesetz[1] aufgrund der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses[2] siehe hier.

[1] Zustimmung im Bundesrat am 22.3.2024.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge