In Deutschland sind über 20 Mio. Menschen in Vereinen organisiert. Viele weitere engagieren sich in anderen gemeinnützigen Organisationen, wie z. B. Stiftungen. Vereine und andere gemeinnützige Organisationen prägen daher auch heute noch wesentlich unsere Gesellschaft und haben eine breite Wahrnehmung weit über die Zahl ihrer Mitglieder hinaus. Viele Unternehmer nutzen diese Breitenwirkung und entscheiden sich, derartige Organisationen zu unterstützen. Für die Empfänger stellt dies häufig die wesentliche Einnahmequelle dar, ohne die sie ihren Tätigkeiten nicht nachgehen könnten, für den Unternehmer ist das Sponsoring eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit, die eigenen unternehmensbezogenen Ziele der Werbung oder Öffentlichkeit verbunden mit einer „guten Tat“ zu verfolgen.

Unter Sponsoring versteht man also üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen, mit der regelmäßig auch Werbezwecke des Sponsors erfüllt werden sollen.[1] Damit wird anders als bei klassischen Werbeleistungen beim Sponsoring i. d. R. kein bestimmtes Produkt, sondern eher das Image und damit die generelle Bekanntheit des Sponsors gefördert.[2]

[2] So auch Sterzinger, MwStR 2020, S. 999.

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