Mahngebühren, Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge, die mit den Beiträgen zusammen überwiesen werden, sollten in jedem Falle separat auf den dafür vorgesehenen Aufwandskonten gebucht werden. Ansonsten erweist sich die Abstimmung der "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" zum Jahresende als fast unmöglich.
Mahnung der Krankenkasse
In einer Mahnung der AOK werden der Rückstand von 3.670 EUR zzgl. 15 EUR Mahnkosten angemahnt sowie Verspätungszuschläge für die verspätete Abgabe des Beitragsnachweises Dezember und Säumniszuschläge für verspätete Zahlungen berechnet.
Mahnung AOK | Buchung | |||||
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Rückstand | 3.670 EUR | → | 1742/3740 | Verbindlichkeiten Soziale Sicherheit | ||
+ Verspätungszuschlag | 36 EUR | → | 4396/6436 | steuerlich abzugsfähige VZ und Zwangsgelder | ||
+ Säumniszuschläge | 36 EUR | → | 2103/7303 | steuerlich abzugsfähige andere Nebenleistungen zu Steuern | ||
2101/7301 | oder extra Konto |
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+ Mahnkosten | 15 EUR | Säumniszuschläge | ||||
4970/6855 4972/6858 |
Kosten des Geldverkehrs oder extra Konto Mahnkosten |
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Summe | 3.757 EUR | |||||
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