"Sonstige Vermögensgegenstände" ist ein Sammelposten/Auffangposten für alle nicht an anderer Stelle (wie z. B. den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) auszuweisenden Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Die Position "Sonstige Vermögensgegenstände" findet sich in der Bilanz eines Unternehmens unter dem Gliederungspunkt B II Nr. 4 nach § 266 Abs. 2 HGB. Dazu gehören beispielsweise Gehaltsvorschüsse, Kostenvorschüsse (keine Anzahlungen), Steuererstattungsansprüche, aber auch antizipierte Posten, also Erträge vor dem Bilanzstichtag, wobei die Zahlungen aber erst danach fließen.

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