Der Vorsteuerabzug aus Fahrausweisen setzt voraus, dass der Fahrausweis im Online-Verfahren abgerufen wird. Es muss sichergestellt sein, dass der Fahrausweis erst dann erstellt wird, wenn die Belastung auf einem Konto erfolgt ist.[1]

 
Praxis-Tipp

Papierausdruck

Der Rechnungsempfänger sollte zusätzlich einen Papierausdruck des im Online-Verfahren abgerufenen Dokuments aufbewahren.

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