Rz. 37
Die vorstehenden Ausführungen werden nachstehend anhand eines Beispiels aus dem Schrifttum dargestellt.[1]
V hält an einer GmbH & Co. KG einen 60 %igen Kommanditanteil. Um seinen Sohn als Nachfolger aufzubauen, überträgt er ihm unentgeltlich die Hälfte seines Mitunternehmeranteils, sodass er mit 30 % beteiligt bleibt. Ein Grundstück, das wesentliches Sonderbetriebsvermögen ist, wird unterschiedlich mitübertragen.
Übertragung Gesellschaftsanteil zu | Übertragung SBV zu | Rechtsfolge | |
---|---|---|---|
Fall 1 | 50 % | 50 % | Buchwertfortführung (§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG; keine Sperrfrist) |
Fall 2 | 50 % | 0 % | Buchwertfortführung (§ 6 Abs. 3 Satz 2 EStG; 5-jährige Sperrfrist) |
Fall 3 | 50 % | 40 % | Buchwertfortführung (§ 6 Abs. 3 Satz 2 EStG; 5-jährige Sperrfrist)[2] |
Fall 4 | 50 % | 100 % | Buchwertfortführung (§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG; keine Sperrfrist) |
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