Kommentar

Der Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen als dauernde Last oder als Leibrente ( § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ) setzt voraus, daß dem Steuerpflichtigen eine existenzsichernde Wirtschaftseinheit zur weiteren Bewirtschaftung überlassen wird (ständige Rechtsprechung).

Ein Geldbetrag ist keine existenzsichernde Wirtschaftseinheit. Dem steht gleich eine Vermögensüberlassung, die der Übergabe eines Geldbetrags nähersteht als etwa der Übergabe eines Hofs oder eines Betriebs.

Überläßt der Vater seinen drei Kindern ein Einfamilienhaus, das diese sogleich veräußern, fehlt es an der Überlassung einer Wirtschaftseinheit. Die von den Kindern zu zahlende Rente von monatlich 3.000 DM ist nicht abziehbar.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 24.07.1996, X R 167/95

Anmerkung:

Der Senat knüpft an sein Urteil v. 14. 2. 1996, X R 106/91 (BFHE 180 S. 87, BFH-Aktuell, Gruppe 3 S. 118) an, mit dem entschieden wurde, daß die fehlende weitere Bewirtschaftung eines überlassenen Nießbrauchsrechts durch den Übernehmer (stattdessen Veräußerung des Grundstücks durch diesen) abzugsschädlich ist. Im Streitfall kann man bereits zweifeln, ob die Überlassung eines 1/3-Anteils an einem Einfamilienhaus an jeweils drei Kinder eine existenzsichernde Wirtschaftseinheit sein kann. Selbst wenn man dies unterstellt, ist, wie der BFH zu recht betont, von Bedeutung, daß das Einfamilienhaus in demselben Notartermin sogleich an einen Dritten weiterveräußert wurde. Die Transaktion wurde damit zu einem bloßen Geldgeschäft. Der Fall ist weit davon entfernt, der künftigen Generation eine bisherige Existenzgrundlage zu sichern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge