Wenn Eigenkapitalinstrumente, die als Gegenleistung für den Erwerb ausgegeben wurden, auf einem Markt notiert werden und ihr Marktpreis zum Tauschzeitpunkt kein verlässlicher Indikator für den beizulegenden Zeitwert ist, werden Kursschwankungen während eines angemessenen Zeitraums vor und nach der Veröffentlichung der Bedingungen des Unternehmenserwerbs nach IAS 22.24 berücksichtigt.

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