Rz. 116

Gehört einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar und mittelbar so, dass mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dieser Anteilswechsel als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Damit ist dieser Anteilswechsel grunderwerbsteuerbar. Für § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist dieser Tatbestand ohne besondere Bedeutung, da die Übertragung von Gesellschafteranteilen bereits nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG bzw. nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG umsatzsteuerfrei ist.

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