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Die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreien Umsätze rechnen nicht zum Gesamtumsatz zur Bestimmung der Kleinunternehmergrenze i. S. d. § 19 Abs. 3 UStG. Daher können auch die nicht steuerfreien Umsätze der nach § 4 Nr. 14 UStG begünstigten Unternehmer in vielen Fällen unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen.
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