Rz. 1

§ 18i UStG ist eine mWv 1.4.2021[1] neu in das UStG eingefügte Regelung. Sie ersetzt für seit dem 1.7.2021 ausgeführten sonstige Leistungen den § 18 Abs. 4c und 4d UStG. Nach diesen Vorschriften konnten im Drittland ansässige Unternehmer lediglich bestimmte im Gemeinschaftsgebiet erbrachte steuerpflichtige sonstige Leistungen in einer Sammelanmeldung zentral in einem EU-Staat melden.[2] § 18i UStG erweitert diese weiterhin als Option ausgestaltete Regelung auf sämtliche in der EU erbrachten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen.

§ 18i UStG ist Teil des sog. Digitalpakets[3] und fußt auf Art. 359ff. MwStSystRL.

 

Rz. 2

§ 18i UStG ist eines von drei seit dem 1.7.2021 EU-weit durchführbaren besonderen Besteuerungsverfahren:

 
§ 18i UStG Besonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen (B2C, OSS, Non-Union-Scheme).
§ 18j UStG Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen (B2C, OSS, Union-Scheme).
§ 18k UStG Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR (B2C, IOSS).

Alle drei Besteuerungsverfahren sind für die jeweils betroffenen Unternehmer und die dort aufgeführten Umsätze

  • optional,
  • unabhängig vom genauen Ort der Leistung im Gemeinschaftsgebiet
  • mit einer einheitlichen Meldepflicht bei nur einer Behörde in einem Mitgliedstaat

ausgestaltet.

Diese jeweils "einzige Anlaufstelle" wird auch als "One-Stop-Shop" oder kurz "OSS" oder im Falle des § 18i UStG auch als "VAT on e-Ser­vices" bezeichnet.

[1] Rz. 4; Gesetz v. 20.12.2020, BGBl I 2020, 3096.
[2] Sog. "eCommerce" oder "Vat on e-Service", https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/eCommerce/VerfahrenVAT/verfahren_vat_node.html.
[3] VO (EU) 2017/2454 v. 5.12.2017, ABl. 2017 L 348, 1; RL (EU) 2017/2455 v. 5.12.2017, ABl. 2017 L 348, 7; RL (EU) 2019/1995 v. 21.11.2019, ABl. 2017 L 310, 1; DVO (EU) 2019/2026 v. 21.11.2019, ABl. 2019 L 313, 14.

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