Rz. 440

 
Lfd. Nr. Warenbezeichnung Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition)
28 Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken aus Kap. 16

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