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Im Jahr 2017 schätzte die Bundesregierung den Anteil des Umsatzsteueraufkommens nach dem allgemeinen Steuersatz auf etwa 92,2 % des gesamten Umsatzsteueraufkommens.[1]

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion im Jahr 2018 räumte die Bundesregierung ein, dass sich das Umsatzsteueraufkommen statistisch nicht auf den Regelsteuersatz und den ermäßigten Steuersatz aufteilen lasse. Daher sei eine entsprechende Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens nur auf der Grundlage von Schätzungen möglich. Danach betrage der Anteil des Umsatzsteueraufkommens aus dem Regelsteuersatz zurzeit 92,1 %. Unter Zugrundelegung dieses Anteils entfielen im Jahr 2017 rund 208,5 Mrd. EUR (92,1 % des Gesamtumsatzsteueraufkommens 2017 von rd. 226,355 Mrd. EUR) auf den allgemeinen Steuersatz von 19 %.[2]

[1] Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMF Dr. Michael Meister v. 24.1.2017 auf eine Parlamentsanfrage, BT-Drs. 18/11024, 14.
[2] Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion v. 16.4.2018, BT-Drs. 19/1662, UVR 2018, 196.

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