Als Handelsbetriebe i. S. d. Richtsätze gelten auch die Betriebe nachstehender Gewerbeklassen: Bäcker, Konditor – Bestattungsunternehmen – Cafés, Eisdielen, Gaststätten, Imbissbetriebe – Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- u. Vollpension (ohne Hotels garnis) – Fleischer, Metzger, Schlachter – Kosmetiksalons. Die Richtsätze bestehen aus einem oberen und einem unteren Rahmensatz sowie einem Mittelsatz. Die Rahmensätze tragen den unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung. Der Mittelsatz ist das gewogene Mittel aus den Einzelergebnissen der geprüften Betriebe einer Gewerbeklasse.

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