Die Schenkungsteuer ist eine Stichtagssteuer. Alle Merkmale für die Steuerberechnung bestimmen sich nach den Verhältnissen am Stichtag der Steuerentstehung.

Die Schenkungsteuer entsteht grundsätzlich mit der Ausführung der Zuwendung[1]: Dazu muss die Vermögensverschiebung endgültig sein, d. h. der Beschenkte kann im Verhältnis zum Schenker frei über das Zugewendete verfügen bzw. hat das erhalten, was ihm nach der Schenkungsabrede verschafft werden soll.[2]

Bei einer Grundstücksschenkung entsteht die Steuer nicht erst mit dem Vollzug des Eigentumswechsels im Grundbuch[3], sondern bereits dann, wenn der Beschenkte eine Rechtsposition erlangt hat, die Eintragung im Grundbuch zu bewirken.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge