Eine Ergänzungsschätzung beschränkt sich auf einzelne Besteuerungsmerkmale, indem z. B. die Nutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsguts oder der private Anteil von im betrieblichen Bereich angefallenen Kosten, z. B. Pkw- oder Telefonkosten, geschätzt werden. Bei Schätzung der Höhe der durch einen Wareneinkauf entstandenen Betriebsausgaben muss feststehen, ob und ggf. in welchem Umfang ein Wareneinkauf durch den Steuerpflichtigen stattgefunden hat.[1]

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