Wenn zivilrechtlich Schadensersatz vorliegt, muss das Umsatzsteuerrecht noch prüfen, ob sog. "echter" oder "unechter" Schadensersatz vorliegt. Weil das UStG jeden Leistungsaustausch besteuert, muss demnach geprüft werden, ob zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten Abmachungen vorliegen, welche einen Leistungsaustausch und damit die Annahme eines "unechten" Schadensersatzes bewirken.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge