Die handelsbilanzielle Behandlung des Leasings ist im Wesentlichen deckungsgleich mit der steuerbilanziellen.[1] Die Zurechnung erfolgt beim wirtschaftlichen Eigentümer. Verpflichtungen aus Leasingverträgen stellen regelmäßig sonstige finanzielle Verpflichtungen dar, über die gemäß § 285 Nr. 3 HGB zu berichten ist.[2] Bei sale-and-lease-back-Geschäften handelt es sich um sachverhaltsgestaltende Maßnahmen, über die der Abschlussprüfer der Gesellschaft nach § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB zu berichten hat.[3] Für den Bereich der Rechnungslegung nach IFRS ist seit 2019 IFRS 16 maßgeblich, nachdem zuvor Standard IAS 17 galt. Die Anwendung des IFRS 16 hat zu erheblichen Änderungen in der Bilanzierung von Leasingvorgängen geführt. [4]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen