
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Sachspenden
- Entnahmewert
- Höhe der Umsatzsteuer
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
2315 | |
IKR | |
6962 | SKR 04 |
4855 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Zuwendungen, Spenden |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
1840 | |
IKR | |
3026 | SKR 04 |
2250 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
So kontieren Sie richtig!
Unternehmer können Gegenstände aus ihrem Betriebsvermögen spenden, z. B. Computer, die nicht mehr verwendet werden. Um diesen Gegenstand spenden zu können, müssen diese aus dem Betriebsvermögen entnommen werden. Die Entnahme kann mit dem Teilwert oder dem Buchwert zuzüglich Umsatzsteuer vorgenommen werden. Den Buchwertabgang erfasst der Unternehmer auf dem Konto "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" 2315 (SKR 03) bzw. 4855 (SKR 04).
Buchungssatz:
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
an Wirtschaftsgut |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Spende eines abgeschriebenen Computers
Herr Huber spendet seinen betrieblichen Computer an eine begünstigte Einrichtung. Der Computer ist bis auf einen Erinnerungswert von 1 EUR abgeschrieben. Der gebrauchte und abgeschriebene Computer hat noch einen Wert von 100 EUR.
Da Herr Huber den Computer unmittelbar nach der Entnahme an eine begünstigte Einrichtung spendet, setzt er den Buchwert von 1 EUR als Entnahmewert an. Die Umsatzsteuer muss er allerdings vom tatsächlichen Wert mit (100 EUR × 19 %=) 19 EUR berechnen.
Buchungsvorschlag: Anlagenabgang
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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2315 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) | 1 | 0420 | Büroeinrichtung | 1 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4855 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) | 1 | 0650 | Büroeinrichtung | 1 |
Buchungsvorschlag: Entnahme mit Umsatzsteuer
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1840 | Zuwendungen, Spenden | 20 | 8935 | Unentgeltliche Zuwendung von Gegenständen 19 % USt | 1 |
1776 | Umsatzsteuer 19 % | 19 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
2250 | Zuwendungen, Spenden | 20 | 4686 | Unentgeltliche Zuwendung von Gegenständen 19 % USt | 1 |
3806 | Umsatzsteuer 19 % | 19 |
3 Sachspenden anstelle von Geldspenden
Anstelle von Geld können auch Sachen gespendet werden (= Sachzuwendungen). Sachspenden dürfen allerdings nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird, in der genaue Angaben darüber enthalten sind, welcher Gegenstand zugewendet worden ist, z. B. Alter, Zustand, historischer Kaufpreis usw.
Es können auch Gegenstände aus dem Betriebsvermögen gespendet werden. Um diesen Gegenstand spenden zu können, muss der Unternehmer ihn aus dem Betriebsvermögen entnehmen. Als Entnahmewert ist grundsätzlich der Teilwert (= tatsächlicher Wert) anzusetzen.
Aber! Statt des Teilwerts kann (wahlweise) auch der Buchwert angesetzt werden, wenn der Unternehmer das Wirtschaftsgut unmittelbar nach der Entnahme für steuerbegünstigte Zwecke spendet.[1] Ist das Wirtschaftsgut abgeschrieben, dann beträgt der Wert der Entnahme 1 EUR, wenn ein Erinnerungswert in dieser Höhe ausgewiesen ist. Ist kein Erinnerungswert ausgewiesen, beträgt der Wert der Entnahme 0 EUR.
Die Entnahme unterliegt allerdings der Umsatzsteuer. Bemessungsrundlage ist der Wiederbeschaffungswert im Zeitpunkt der Entnahme.[2] D. h., es ist der Betrag anzusetzen, der bei einem Verkauf erzielt werden könnte.
Praxis-Beispiel: Umsatzsteuerbemessungsgrundlage eines abgeschriebenen Computers
Sie spenden Ihren Computer, der bis auf einen Erinnerungswert von 1 EUR abgeschrieben ist, an eine begünstigte Einrichtung. Der gebrauchte und abgeschriebene Computer hat noch einen Wert von 100 EUR. Da Sie den Computer unmittelbar nach der Entnahme spenden, setzen Sie den Buchwert von 1 EUR als Entnahmewert an. Die Umsatzsteuer beträgt allerdings (100 EUR × 19 %=) 19 EUR.
Die Spende ist dann mit dem Entnahmewert (zuzüglich der bei der Entnahme angefallenen Umsatzsteuer) anzusetzen.[3] D. h., dass im Beispielsfall die Spendenbescheinigung auf einen Betrag von maximal (1 EUR + 19 EUR =) 20 EUR ausgestellt werden darf.
Was hinsichtlich der Umsatzsteuer zu beachten ist
Es können auch Sachwerte gespendet werden. Stammen diese aus dem Betriebsvermögen, muss die Entnahme zutreffend erfasst werden. Es ist zu beachten, dass Umsatzsteuer anfällt, wenn das Wirtschaftsgut ursprünglich mit Vorsteuerabzug erworben wurde. Bei einer Entnahme zum Buchwert darf die Spende den Entnahmewert (zuzüglich der bei der Entnahme angefallenen Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Nur dieser Wert darf bei den Sonderausgaben geltend gemacht werden.
4 Sachspende aus dem Privatvermögen
Handelt es sich um eine Sachspende aus dem Privatvermögen des Zuwendenden, ist der gemeine Wert des gespendeten Wirtschaftsguts maßgebend, wenn dessen ...
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