Achten Sie bei der Auswahl der Konten der Finanzbuchhaltung auf die richtige Zuordnung in der GuV:

  • Geldwerte Vorteile, die individuell beim Arbeitnehmer versteuert werden,

    • können Sie direkt auf das Konto "Löhne" bzw. "Gehälter" buchen,
    • Sie können sich ein Extrakonto einrichten oder
    • auch das Konto "Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerpflichtig" (Konto SKR 03: 4145/SKR 04: 6060) wählen.
  • Das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" (Konto SKR 03: 4140/SKR 04: 6130) ist dagegen für "soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung" vorgesehen.
  • "Freiwillige Sozialleistungen" (SKR 03: 4946/SKR 04: 6822) sind sonstige betriebliche Aufwendungen, z. B. Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung oder für Restaurantschecks.

Bei der Auswahl der Ertragskonten achten Sie bitte unbedingt auf die Konten mit Umsatzsteuerautomatik. Der DATEV-Kontenrahmen hat dazu bereits diverse Konten eingerichtet, die Sie auch wie vorgesehen nutzen sollten, z. B.:

 
  SKR03 SKR04
Verrechnete sonstige Sachbezüge, 19 % USt (Kfz-Gestellung) 8611 4947
Verrechnete Sachbezüge, 7 % USt (Waren) 8591 4941
Sachbezüge, 0 % USt (keine Waren) 8590 4940
Sachbezüge, 19 % USt (Waren) 8595 4945
Verrechnete sonstige Sachbezüge ohne USt 8614 4949

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