Aufwendungen des Arbeitgebers für Bildschirmarbeitsbrillen sind i. d. R. kein steuerpflichtiger[1] Sachbezug, wenn diese Brille notwendig ist.[2] Andererseits sind Aufwendungen für die Anschaffung einer Brille, die der Korrektur einer Sehschwäche dient, selbst dann keine Werbungskosten, wenn die Brille am Arbeitsplatz getragen wird.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge