Die Verpflichtung zur Zahlung von Weihnachtsgeld bzw. Weihnachtsgratifikation kann auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvertrag oder mehrmaliger vorbehaltloser Zahlung beruhen. Die Weihnachtsgratifikation ist ein zusätzliches Entgelt für die das ganze Jahr über geleistete Arbeit des Arbeitnehmers.

Wurde zum Schluss des Wirtschaftsjahres Weihnachtsgeld aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht ausgezahlt, besteht ein Erfüllungsrückstand. Sind Verpflichtungsgrund und Höhe sicher, so ist eine Verbindlichkeit zu bilanzieren. Ist der Verpflichtungsgrund oder die Höhe oder sind beide unsicher, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit zu bilanzieren.

Bemessungsgrundlagen für die Rückstellung sind das Bruttoarbeitsentgelt, die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und weitere lohnabhängige Nebenkosten.

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr wird nur der Betrag angesetzt, der bei zeitproportionaler Aufteilung des Weihnachtsgeldes auf die Zeit vor dem Bilanzstichtag entfällt.[1]

 
Praxis-Beispiel

Rückstellung für Weihnachtsgeld bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Unternehmen U ist zur Zahlung von Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts verpflichtet. Das Wirtschaftsjahr läuft vom 1.7. bis zum 30.6. Es soll die Rückstellung für die Weihnachtsgratifikation zum 30.6.01 gebildet werden.

Da das Weihnachtsgeld eine zusätzliche Zahlung für die im Kalenderjahr insgesamt erbrachte Arbeitsleistung darstellt, ist sie am 30.6.01 erst zu 6/12 "verdient". Die Auszahlung erfolgt im Weihnachtsmonat, im Beispiel also im Dezember 01. Im vorstehenden Beispiel soll der im Dezember 01 insgesamt auszuzahlende Betrag einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und der lohnabhängigen Nebenkosten sich auf 150.000 EUR belaufen. Es werden gebucht:

Buchungsvorschlag SKR 03/04: Abschluss des Geschäftsjahres 00/01 zum 30.6.01

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag in EUR Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag in EUR
4110/6010 Löhne 75.000 0961/3079 Urlaubsrückstellungen 75.000

Buchungsvorschlag SKR 03/04: Auszahlung im Dezember 01

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag in EUR Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag in EUR
0961/3079 Urlaubsrückstellungen 75.000 1200/1800 Bank 75.000

Mit der ersten Buchung wird der Aufwand an Weihnachtsgratifikation erfasst, der bis zum 30.06.01 angefallen ist. Mit der zweiten Buchung wird als Aufwand nur der auf die Zeit vom 1.07. bis 31.12.01 entfallende Betrag des Weihnachtsgeldes für das Jahr 01 gebucht.

Außerdem ist im Dezember das für das Geschäftsjahr 01/02 auf die Zeit vom 1.7. bis 31.12.01 entfallende Weihnachtsgeld bei seiner Auszahlung im Dezember 01 zu buchen.

Buchungsvorschlag SKR 03/04: Auszahlung Weihnachtsgeld

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag in EUR Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag in EUR
4110/6010 Löhne 75.000 1200/1800 Bank 75.000

Aber auch bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr kann es vorkommen, dass zu Abschlussstichtagen mehr an Weihnachtsgeld rückständig ist, als anteilig auf den Teil des Geschäftsjahres vom 1.1. bis zum Abschlussstichtag entfällt.

 
Praxis-Beispiel

Abweichendes Wirtschaftsjahr

Wird nicht der volle Betrag des für das Jahr 01 geschuldeten Weihnachtsgeldes im Dezember 01 ausgezahlt, so wird ein Teil des für das Jahr 01 geschuldeten Weihnachtsgeldes in das folgende Wirtschaftsjahr 01/02 vorgetragen. Erfolgt bis zum 30.6.02 insoweit keine Auszahlung, so wird die Rückstellung zum 30.6.02 um den Restbetrag aus dem Vorjahr aufgestockt. Hierdurch wird allerdings nicht der Gewinn zum 30.6.02 gemindert, da die Aufwandsbuchung im Wirtschaftsjahr 00/01 und die weitere Aufwandsbuchung im Dezember 01 bestehen bleiben.

U zahlt an seine Arbeitnehmer im Dezember 01 nur insgesamt 50.000 EUR aus. Hierdurch wird der Passivposten um 25.000 EUR "aufgestockt".

Buchungsvorschlag SKR 03/04:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag in EUR Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag in EUR
4100/6010 Löhne 75.000 1200/1800 Bank 50.000
      0961/3079 Urlaubsrückstellungen 25.000

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