OFD Koblenz, Verfügung v. 30.11.2005, S 2137 A

Es gehen vermehrt Anfragen ein, ob das BFH-Urteil vom 28.7.2004, XI R 63/03 angewendet werden kann.

In diesem Urteil hat der BFH entschieden, dass ein Versicherungsvertreter, der von dem Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Lebensversicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Lebensversicherungsvertrags erhält, für die Verpflichtung zukünftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands zu bilden hat. Auf Bund-/Länderebene soll noch erörtert werden, ob dieses BFH-Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden ist.

Rückstellungen, die unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 28.7.2004 (a.a.O.) gebildet werden, sollen bis auf weiteres nicht berücksichtigt werden.

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 1

EStG § 5 Abs. 1;

HGB § 249 Abs. 1

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