Der Steuerpflichtige muss folgende detaillierten Aufzeichnungen machen:

  • die einzelnen Betreuungstätigkeiten pro Vertrag und Jahr genau beschreiben,
  • den jeweiligen Zeitaufwand und
  • die Häufigkeit der Tätigkeit während der Vertragslaufzeit.

Dabei sind Werbungskosten und der Arbeitsaufwand des Betriebsinhabers nicht zu berücksichtigen.[1] Sie stellen also keinen rückstellungsfähigen Aufwand dar. Mit diesen Berechnungsgrundlagen kann dann der voraussichtliche Betreuungsaufwand pro Jahr für den gesamten Vertragsbestand ermittelt werden, wobei der Aufwand zukünftiger Jahre abzuzinsen ist.

 
Hinweis

Benennung der Arbeitsschritte

Bei der Benennung der einzelnen Tätigkeiten sollten

  • die einzelnen Arbeitsschritte angegeben und
  • die Gesamtdauer aufgezeichnet werden (etwa Frankieren, Post öffnen, Telefonate führen usw.).

Obwohl die Erstellung der Aufzeichnungen recht arbeitsaufwendig ist, ergeben sich wegen der großen Zahl von Versicherungsverträgen i. d. R. hohe Rückstellungsbeträge.

 
Praxis-Tipp

Versicherungsmakler sind zur Nachbetreuungsrückstellung verpflichtet

Versicherungsmakler trifft auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung eine umfassende Beratungs- und Betreuungspflicht ihrer Auftraggeber. Sind entsprechende Aufwendungen angefallen und die Dokumentationserfordernisse erfüllt, müssen Versicherungsmakler in ihrer Steuerbilanz eine Betreuungsrückstellung bilden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge