Ein Ereignis, das vor dem Bilanzstichtag eingetreten ist und Auswirkungen auf die Bewertung von Rückstellungen hat, dem Unternehmer aber erst nach dem Bilanzstichtag – jedoch vor Aufstellung der Bilanz – bekannt wird, ist ein sog. wertaufhellendes Ereignis. Das wertaufhellende Ereignis hat in der Bilanz Berücksichtigung zu finden.

Davon abzugrenzen ist das sog. wertbegründende Ereignis, welches zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Aufstellung der Bilanz eintritt. Dieses Ereignis darf im Rahmen der stichtagsbezogenen Betrachtungsweise nicht mehr in der aufzustellenden Bilanz berücksichtigt werden.

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