Die von den Kunden geforderten technischen Leistungswerte der Anlage verursachen je nach Grad der Komplexität und Grad der Neuartigkeit unterschiedlich hohe Risiken. Zur Bewertung dieser Risiken bestimmt man zuerst den Wertanteil der neuartigen technischen Lösung am Gesamtauftragswert und bewertet die dem Kunden zugesicherten Eigenschaften anhand der folgenden fünf Kriterien:

  1. Quantität
  2. Qualität
  3. Verbrauchswerte
  4. Emissionen
  5. Verfügbarkeit

Die einzelnen Eigenschaften werden dann zur Bewertung einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet:

  • Standardeigenschaften
  • Bereits erreichte Eigenschaften
  • Bisher nicht erreichte Eigenschaften

Das so ermittelte Risikopotenzial drückt aus, wie wahrscheinlich es ist, dass die dem Kunden zugesicherten Eigenschaften nicht eingehalten werden können.[1]

[1] Vgl. zur Berechnung eines Risikoindex (BP-14 Index): Baetge/Jerschensky, (1999), S. 171–176.

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