1. Informationen über den Investmentfonds 1. Informationen über die Verwaltungsgesellschaft 1. Informationen über die Investmentgesellschaft
1.1. Bezeichnung 1.1. Bezeichnung oder Firma, Rechtsform, Gesellschaftssitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt 1.1 Bezeichnung oder Firma, Rechtsform, Gesellschaftssitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt
1.2. Zeitpunkt der Gründung des Investmentfonds. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist 1.2. Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist 1.2. Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
    1.3. Falls die Gesellschaft weitere Investmentfonds verwaltet, Angabe dieser weiteren Investmentfonds 1.3. Im Falle von Investmentgesellschaften mit unterschiedlichen Anlagezweigen, Angabe dieser Anlagezweige
1.4. Angabe der Stelle, bei der die Vertragsbedingungen, wenn auf deren Beifügung verzichtet wird, sowie die periodischen Berichte erhältlich sind     1.4. Angabe der Stelle, bei der die Satzung, wenn auf deren Beifügung verzichtet wird, sowie die periodischen Berichte erhältlich sind
1.5. Kurzangaben über die auf den Investmentfonds anwendbaren Steuervorschriften, wenn sie für den Anteilinhaber von Bedeutung sind. Angabe, ob auf die von den Anteilinhabern vom Investmentfonds bezogenen Einkünfte und Kapitalerträge Quellenabzüge erhoben werden     1.5. Kurzangaben über die auf die Gesellschaft anwendbaren Steuervorschriften, wenn sie für den Anteilinhaber von Bedeutung sind. Angabe, ob auf die von den Anteilinhabern von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte und Kapitalertäge Quellenabzüge erhoben werden
1.6. Stichtag für den Jahresabschluß und Häufigkeit der Ausschüttung     1.6. Stichtag für den Jahresabschluß und Häufigkeit der Dividendenausschüttung
1.7. Name der Personen, die mit der Prüfung der in Artikel 31 vorgesehenen-Zahlenangaben beauftragt sind     1.7. Name der Personen, die mit der Prüfung der in Artikel 31 vorgesehenen Zahlenangaben beauftragt sind
    1.8. Name und Funktion der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. Angabe der Hauptfunktionen, die diese Personen außerhalb der Gesellschaft ausüben, wenn sie für diese von Bedeutung sind 1.8. Name und Funktion der Mitgliederder Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. Angabe der Hauptfunktionen, die diese Personen außerhalb der Gesellschaft ausüben, wenn sie für diese von Bedeutung sind
    1.9. Kapital: Höhe des gezeichneten Kapitals mit Angabe des eingezahlten Kapitals 1.9. Kapital
1.10.

Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere:

  • Art des Rechts (dingliches, Forderungs- oder anderes Recht), das der Anteil repräsentiert
  • Original-Urkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto
  • Merkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung
  • Beschreibung des Stimmrechts der Anteilinhaber, falls dieses besteht
  • Voraussetzungen, unter denen die Auflösung des Investmentfonds beschlossen werden kann, und Einzelheiten der Auflösung, insbesondere in bezug auf die Rechte der Anteilinhaber
    1.10.

Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere:

  • Original-Urkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto
  • Merkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung
  • Beschreibung des Stimmrechts der Anteilinhaber
  • Voraussetzungen, unter denen die Auflösung der Investmentgesellschaft beschlossen werden kann, und Einzelheiten der Auflösung, insbesondere in bezug auf die Rechte der Anteilinhaber
1.11. Gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden     1.11. Gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden
1.12. Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und/oder den Verkauf der Anteile     1.12. Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und/oder den Verkauf der Anteile
1.13. Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann     1.13. Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann. Im Falle von Investmentgesellschaften mit unterschiedlichen Anlagezweigen, Angabe der Art und Weise, wie ein Anteilinhaber von einem Anlagezweig in den anderen wechseln kann, und welche Kosten damit verbunden sind
1.14. Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge     1.14. Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge
1.15. Beschreibung der Anlageziele des Investmentfonds, einschließlich der finanziellen Ziele (z. B. Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (z. B. Spezialisierung auf geographische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkung...

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