Kurzdarstellung des OGAW
- Datum der Gründung und Angabe des Mitgliedstaats, in dem der Investmentfonds oder die Investmentgesellschaft eingetragen/gegründet wurde
- gegebenenfalls Hinweis darauf, dass der OGAW unterschiedliche Anlagezweige anbietet
- gegebenenfalls Verwaltungsgesellschaft
- gegebenenfalls erwartete Existenzdauer
- Verwahrstelle
- Abschlussprüfer
- Finanzgruppe (z. B. Bank), die für den OGAW wirbt.
Anlageinformationen
- kurze Definition des Anlageziels/der Anlageziele des OGAW
- Anlagestrategie des Investmentfonds oder der Investmentgesellschaft und kurze Bewertung des Risikoprofils des Fonds (gegebenenfalls einschließlich der Angaben gemäß Artikel 24a und mit Untergliederung nach Anlagezweigen)
- gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des Investmentfonds oder der Investmentgesellschaft zusammen mit einem Warnhinweis, dass dies keine Aussage über die künftigen Ergebnisse erlaubt – diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein
- Profil des typischen Anlegers, für den der Investmentfonds oder die Investmentgesellschaft konzipiert ist.
Wirtschaftliche Informationen
- geltende Steuervorschriften
- Ein- und Ausstiegsprovisionen
- etwaige sonstige Kosten und Gebühren, aufgeschlüsselt danach, ob sie vom Anteilinhaber zu entrichten sind, oder aus dem Vermögen des Investmentfonds oder der Investmentgesellschaft zu zahlen sind.
Den Handel betreffende Informationen
- Art und Weise des Erwerbs der Anteile
- Art und Weise der Veräußerung der Anteile
- im Falle von OGAW mit unterschiedlichen Anlagezweigen, gegebenenfalls Angabe der Art und Weise, wie von einem Anlagezweig in den anderen gewechselt werden kann, und Angabe der damit verbundenen Kosten
- gegebenenfalls Termin und Art und Weise der Ausschüttung der Dividenden auf Anteile oder Aktien der OGAW
- Häufigkeit und Ort bzw. Art und Weise der Veröffentlichung bzw. Zurverfügungstellung der Preise.
Zusätzliche Informationen
- Hinweis darauf, dass auf Anfrage der vollständige Prospekt sowie die Jahresund Halbjahresberichte kostenlos vor und nach Vertragsabschluss angefordert werden können
- zuständige Behörden
- Angabe einer Kontaktstelle (Person/Abteilung; Zeiten usw.), bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können
- Erscheinungsdatum des Prospekts.
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