Veräußert der Sicherungsgeber das Sicherungsgut hingegen im eigenen Namen und auf Rechnung des Sicherungsnehmers, liegt folgender Dreifachumsatz vor:
- Lieferung 1 des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer; insoweit schuldet der Sicherungsnehmer die Umsatzsteuer nach § 13b UStG, sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht anwendet (siehe oben).
- Lieferung 2 des Sicherungsnehmers an den Sicherungsgeber (im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts nach § 3 Abs. 3 UStG), hier ist der leistende Sicherungsnehmer Steuerschuldner;
- Lieferung 3 des Sicherungsgebers an den (fremden) Erwerber, hier ist der leistende Sicherungsgeber der Steuerschuldner.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen