Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hat steuerlich einen Arbeitnehmerstatus. Mithilfe einer kostenlosen Anrufungsauskunft lassen sich damit vorab alle lohnsteuerlichen Zweifelsfragen rund um das Anstellungsverhältnis abklären. Der GmbH-Unternehmer steht somit besser da als Personenunternehmer, denen das Finanzamt für Steuerauskünfte in eigenen Angelegenheiten Gebühren berechnet.

Steuerliche Problemfälle können vor allem externe Arbeitnehmer-Tätigkeiten mit wechselnden Einsatzorten, Arbeitnehmerüberlassungen auf längere Zeit oder Outsourcing-Fälle sein. Fällt die Stellungnahme des Finanzamts negativ aus (keine Auswärtstätigkeit, sondern regelmäßige Arbeitsstätte), kann der Arbeitgeber von steuerfreien Reisekostenerstattungen Abstand nehmen und es dem Arbeitnehmer überlassen, die Sache mit dem Finanzamt im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung auszufechten.

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