Eine gewisse faktische Bindung der Verwaltung aus diesen FAQ-Veröffentlichungen könnte erwachsen, wenn man sie als Meinungsäußerung der Finanzverwaltung zu begreift. Gleichwohl wäre diese nicht so stark wie die an BMF-Schreiben - insbesondere mit Blick auf die Regelungsintensität. Demzufolge ist die Frage, ob die Verwaltung mit solchen Informationen bei den Steuerpflichtigen Vertrauensschutz begründen kann, die sich im Einzelfall auf diese Veröffentlichungen beziehen, schwierig zu beantworten. Dies ist eher eine Frage, die noch gerichtlich entschieden werden muss.
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