Diese Art von Verlautbarungen des BMF kann in weitestem Sinne wohl auch mit den sog. explanatory notes der EU-Kommission verglichen werden, die z. B. im Bereich der MwSt erscheinen und als sog. soft law bezeichnet werden. Zur Rechtsqualität dieser notes hatte sich das BMF mit Schreiben v. 17.12.2014, IV D 1 - S 7058/14/10004, geäußert. Das BMF gibt hier wieder, dass die EU-Kommission in den Veröffentlichungen jeweils ausdrücklich darauf hinweist, dass diese nicht rechtsverbindlich sind, sondern lediglich als praktische und informelle Information zu sehen sind, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Kommission anzuwenden sind.

Demzufolge haben die genannten Veröffentlichungen der EU-Kommission nach dem BMF-Schreiben v. 17.12.2014 keine rechtliche Bindungswirkung. So ähnlich dürfte es sich mit den FAQ-Veröffentlichungen des BMF und seinen sonstigen vergleichbaren "Meldungen" verhalten, die zudem häufigen Änderungen unterliegen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge