Diese Informationen haben jedoch, was die rechtliche Bewertung von Sachverhalten anbetrifft, nicht die in den BMF-Schreiben anzutreffende Regelungstiefe. Sie sind eher allgemein gehalten und können von daher den Steuerpflichtigen auch lediglich auf bestimmte Aspekte aufmerksam machen. Dies ergibt sich z.B. aus den FAQ Corona (Steuern). Dort findet sich der Hinweis, dass diese FAQ den Lesern einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben sollen. Die Ausführungen würden als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise gelten. Die Entscheidung im Einzelfall obliege nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen bzw. den weiteren Ansprechpartnern.

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