Sofern anstelle einer Berichtigung die alte Rechnung storniert und eine neue Rechnung erteilt wird, kann unter den o. g. Umständen auch die neue Rechnung eine Rückwirkung entfalten. Dazu ist in der bisherigen Umsatzsteuererklärung der ehemals vorgenommene Vorsteuerabzug zu stornieren und die neue Vorsteuer in Abzug zu bringen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge