Kommentar

Im Anschluss an die durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung[1] geänderten bzw. neu eingeführten Regelungen in § 14 Abs. 2, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 und § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG, die zum 1.8.2004 in Kraft getreten sind, hat das BMF zu folgenden Aspekten Stellung genommen:

  • Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung bei steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (Rechnungserteilungspflicht, Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des nichtunternehmerischen Leistungsempfängers);
  • Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person;
  • Aufbewahrungspflicht des nichtunternehmerischen Leistungsempfängers;
  • Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug.
 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF-Schreiben vom 24.11.2004, IV A 5 – S 7280 – 21/04 / IV A 5 – S 7295 – 1/04

[1] Vgl. dazu Huschens, Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, INF 2004, S. 658

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge