Rz. 110

Für die Berechnung des Steuerbetrages aus Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR (§ 35 Abs. 1 UStDV) können die auf einen Voranmeldungszeitraum entfallenden Rechnungen zusammengefasst werden, soweit derselbe Steuersatz anzuwenden ist. Die Vorsteuer kann aus dem Rechnungsbetrag durch Anwendung der folgenden Formel ermittelt werden:

 
Rechnungspreis × Steuersatz  
(100 + Steuersatz)  
 
Praxis-Beispiel

Rechnungspreis 149,95 EUR, Steuersatz 19 %

 
149,95 EUR × 19 = 23,94 EUR Vorsteuer
(100 + 19)
[1]

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