Rz. 110
Für die Berechnung des Steuerbetrages aus Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR (§ 35 Abs. 1 UStDV) können die auf einen Voranmeldungszeitraum entfallenden Rechnungen zusammengefasst werden, soweit derselbe Steuersatz anzuwenden ist. Die Vorsteuer kann aus dem Rechnungsbetrag durch Anwendung der folgenden Formel ermittelt werden:
Rechnungspreis × Steuersatz | |
(100 + Steuersatz) |
Rechnungspreis 149,95 EUR, Steuersatz 19 %
149,95 EUR × 19 | = 23,94 EUR Vorsteuer |
(100 + 19) |
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