Verstöße gegen die ordnungsgemäße Erstellung von Rechnungen und die Aufbewahrungspflicht können zu Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe führen.[1]
Vorschrift | Bußgeld bis zu |
---|---|
Nicht bzw. nicht rechtzeitiges Ausstellen einer Rechnung | 5.000 EUR |
Verstoß gegen die 10-jährige Aufbewahrungspflicht | 5.000 EUR |
Verstoß gegen die 2-jährige Aufbewahrungspflicht | 1.000 EUR |
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