Verstöße gegen die ordnungsgemäße Erstellung von Rechnungen und die Aufbewahrungspflicht können zu Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe führen.[1]

 
Vorschrift Bußgeld bis zu
Nicht bzw. nicht rechtzeitiges Ausstellen einer Rechnung 5.000 EUR
Verstoß gegen die 10-jährige Aufbewahrungspflicht 5.000 EUR
Verstoß gegen die 2-jährige Aufbewahrungspflicht 1.000 EUR

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