• Bürgschaften/Garantien/Haftungsfreistellungen: Bürgschaften, Garantien und Haftungsfreistellungen werden von Dritten geleistet und zumeist mit einem Höchstbetrag versehen. Damit verringert sich das Obligo bei der Bank.
  • Als Quasi-Sicherheit kann auch ein Förderkredit bezeichnet werden, da oftmals der Förderer (Bund, Länder, EU etc.) als Kreditgeber auftritt und die Bank nur Abwickler ist – sprich das Risiko des Ausfalls nicht gänzlich bei der Bank liegt.
  • Grundschuld/Hypotheken: Entscheidend sind hierbei der Beleihungswert und die Nutzung der Immobilie (Eigennutzung – privat/gewerblich), da hiervon die Zugriffsrechte bei Verwertung abhängen.
  • Lebensversicherungen/Bausparguthaben
  • Aktien/Wertpapiere
  • Festverzinsliche Wertpapiere
  • Sicherungsübereignung: Vermögensgegenstände gehen während der Kreditlaufzeit in das Eigentum der Bank über, Besitz und Nutzungsrecht verbleiben beim Unternehmen
  • Forderungsabtretung/Zessionskredit
  • Rangrücktrittserklärungen
  • Patronatserklärungen

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