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- Bürgschaften/Garantien/Haftungsfreistellungen: Bürgschaften, Garantien und Haftungsfreistellungen werden von Dritten geleistet und zumeist mit einem Höchstbetrag versehen. Damit verringert sich das Obligo bei der Bank.
- Als Quasi-Sicherheit kann auch ein Förderkredit bezeichnet werden, da oftmals der Förderer (Bund, Länder, EU etc.) als Kreditgeber auftritt und die Bank nur Abwickler ist – sprich das Risiko des Ausfalls nicht gänzlich bei der Bank liegt.
- Grundschuld/Hypotheken: Entscheidend sind hierbei der Beleihungswert und die Nutzung der Immobilie (Eigennutzung – privat/gewerblich), da hiervon die Zugriffsrechte bei Verwertung abhängen.
- Lebensversicherungen/Bausparguthaben
- Aktien/Wertpapiere
- Festverzinsliche Wertpapiere
- Sicherungsübereignung: Vermögensgegenstände gehen während der Kreditlaufzeit in das Eigentum der Bank über, Besitz und Nutzungsrecht verbleiben beim Unternehmen
- Forderungsabtretung/Zessionskredit
- Rangrücktrittserklärungen
- Patronatserklärungen
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